Betroffen sind Erdreihengräber von Verstorbenen, die vor dem 15.09.1993 (Eschborn) beziehungsweise vor dem 08.09.1993 (Eschborn-Niederhöchstadt) beigesetzt wurden. Zusätzlich werden auf beiden Friedhöfen Urnenreihengräber abgeräumt, die in der Zeit von Dezember 1997 bis August 1998 angelegt wurden. Diese Gräber wurden bereits im Herbst des vergangenen Jahres gekennzeichnet.
Weiterhin werden Kaufgräber eingeebnet, bei denen das Nutzungsrecht bis 31.12.2018 abgelaufen ist und nicht verlängert wurde sowie Gräber, deren Räumung beantragt wurde.
Angehörige und Hinterbliebene werden gebeten, diesen Hinweis bei der Planung der Frühjahrsbepflanzung zu berücksichtigen und Grabschmuck, der nicht abgeräumt werden soll, vorher abzuholen.
Alle betroffenen Gräber, sowohl die Erd- und Urnenreihengräber als auch die Kaufgräber, werden in den kommenden Tagen mit Markierungen versehen. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Eschborn bittet um Verständnis, falls den Friedhofsbesuchern durch die Arbeiten Beeinträchtigungen entstehen.