Nach dem Lockdown wieder gemeinsam sichtbar - Förderprogramm für Eschborns Soloselbständige und Kleinstunternehmen

Die Corona-Pandemie und die dadurch bedingten Einschränkungen haben das Wirtschaftsleben in Eschborn erheblich beeinträchtigt: Zeitweise wurde die Kundenzahl in den Geschäften eingeschränkt, die Hygienevorschriften galt es umzusetzen, wochenlang waren Läden und Restaurants komplett geschlossen - alles, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen.

Nun gibt es aufgrund der sinkenden Inzidenz endlich Lockerungen; die „Bundesnotbremse“ läuft Ende Juni sogar aus. Was bedeutet dies für die lokale Wirtschaft?

"Die belastenden Folgen der Krise, insbesondere für Soloselbständige und Kleinstunternehmen, werden sicherlich noch länger andauern", vermutet Eschborns Bürgermeister Adnan Shaikh. Jetzt heißt es, gemeinsam aktiv werden. Deshalb hat die Stadt ein gezieltes Förderprogramm für Werbe- und Kommunikationsprojekte aufgelegt, das betroffene Unternehmen in der Wiedereröffnungsphase nach dem Covid-19-Lockdown effektiv unterstützen und den lokalen Zusammenhalt fördern soll.

„Es geht dabei schlichtweg um Sichtbarkeit, aber auch um den Netzwerkgedanken“, erläutert die Leiterin der Eschborner Wirtschaftsförderung Dong-Mi Park-Shin. „Viele Kundinnen und Kunden sind durch die Coronakrise verunsichert.“ Kleine Unternehmen benötigten jetzt Möglichkeiten, um zu zeigen, dass sie mit ihren Waren und Dienstleistungen wieder für ihre Kundschaft da sind. „Wir wollen die Unternehmen dabei unterstützen, wieder zur Normalität zurückzukehren.“

 

Einfache Förderbedingungen

Das übergeordnete Ziel des städtischen Förderprogramms sei es, sowohl Netzwerke vor Ort als auch den Wirtschaftsstandort Eschborn zu stärken. „Idealerweise gelingt dies in Kooperationen, die sich gegenseitig unterstützen und inspirieren“, so Dong-Mi Park-Shin.

Für die Nutzung des insgesamt mit 15.000 Euro ausgestatteten Förderprogramms sind drei Bedingungen zu erfüllen: Erstens müssen die Antragstellenden Soloselbständige oder Kleinstunternehmen in Eschborn mit höchstens zehn Mitarbeitenden beziehungsweise einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sein. Zweitens müssen sie von den Schließungen im Lockdown durch die Verordnungen in Hessen betroffen gewesen sein. Und drittens sollten sich mindestens fünf Unternehmen für ein gemeinsames Projekt zusammenschließen.

 

Unterstützt werden beispielsweise Vorhaben für Eigenwerbung oder -präsentation in Form von Flyern, Videos oder Webseiten. Anträge können Interessierte in der Zeit von Anfang Juli bis Ende November 2021 stellen. Weitere wichtige Informationen und die Bedingungen gibt es hier sowie wirtschaft@eschborn.de.

 

Kontakt:

Dong-Mi Park-Shin, Leiterin der Wirtschaftsförderung,
wirtschaft@eschborn.de - Telefon 06196 490-107