Nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz wählt die Gemeindevertretung die Schiedspersonen für eine Amtszeit von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten. Dem Amtsgerichtspräsidenten sollen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Schwerpunkt der Tätigkeit einer Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen können auch Sühneverhandlungen über vermögensrechtliche Streitigkeiten durchführen, soweit eine Partei es beantragt und Schlichtungsversuche bei strafrechtlichen Privatklage-Delikten durchführen.
Die Aufgaben von Schiedspersonen umfassen insbesondere die außergerichtliche Streitschlichtung in folgenden Bereichen:
- vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 750 Euro nicht übersteigt;
- der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt sowie weiteren nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten;
- Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind;
Die Schiedspersonen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Unterstützung bei außer- und vorgerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.
Es wird darum gebeten, Termine telefonisch zu vereinbaren.
Schiedspersonen für Eschborn:
Schiedsmann Wolfram Schuster
Telefon 06196/41350
Stellvertretender Schiedsmann Johannes Geenen
Telefon 06196/954158
Schiedspersonen für Niederhöchstadt:
Schiedsfrau Inge Buch
Telefon 06173/64827
Stellvertretender Schiedsmann Georg Ockelmann
Telefon 06173/9976503