Stadt Eschborn führt zum Jahr 2020 Hundesteuer ein

Für die Haltung von Hunden sind ab dem 1. Januar 2020 Steuern zu entrichten. Das hat die Stadtverordnetenversammlung im September 2019 beschlossen.

Die Steuer beträgt für den ersten Hund 72,00 Euro, für den zweiten Hund 84,00 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 96,00 Euro. Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 900 Euro. Es können aber auch in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen beantragt werden, beispielsweise für Blindenhunde.

 

Die Stadtverwaltung Eschborn bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere nun anzumelden. Ab sofort liegen im Rathaus Eschborn, in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt und im Fachbereich Finanzen im T.O.P.A.S.-Gebäude (Mergenthalerallee 79-81) Formulare für die Anmeldung oder auch Anträge auf Befreiung und Ermässigung bereit.

 

Die Satzung, Infoblätter und alle Formulare können auf der Homepage der Stadt Eschborn eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Die Hundesteuermarken werden mit dem ersten Bescheid versendet. Dies wird voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2020 erfolgen.

 

Weitere Fragen rund um das Thema Hundesteuer beantwortet gerne das städtische Team Steuern und Hausabgaben unter den Telefonnummern 06196/490-308, -309, -310 oder -159.