Städtische Abfallberatung informiert: Sperrmüll muss angemeldet werden

Zurzeit wird von den Entsorgungsunternehmen für Sperrmüll immer öfter festgestellt, dass mehr Sperrmüll zur Abholung bereitsteht, als tatsächlich angemeldet wurde. Ein Grund hierfür könnte sein, dass Nachbarn einfach ihren Sperrmüll dazustellen, weil sie gerade ihren Keller oder Dachboden entrümpelt haben. Manche sind sich vielleicht darüber gar nicht bewusst, dass Sperrmüll angemeldet werden muss.

Daher weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass nur angemeldeter Sperrmüll vom Abfuhrunternehmen mitgenommen wird. Zusätzlicher Sperrmüll bleibt stehen und muss dann von den Grundstückeigentümern entfernt werden. Das kann unter Umständen sehr ärgerlich sein, wenn man dann Sperrmüll entfernen muss, der einem gar nicht gehört.

 

Hier ein kleiner Tipp: Wenn man den angemeldeten Sperrmüll erst am Abend vor dem Abholtermin bereitstellt, so, wie es auch vorgesehen und erlaubt ist, ist die Gefahr geringer, dass Unbefugte ihren Sperrmüll dazu stellen.

 

Ebenso gehen bei der Stadtverwaltung vermehrt Meldungen über unangemeldeten Sperrmüll auf öffentlichen Flächen ein. Wer Sperrmüll ohne Anmeldung auf öffentliche Flächen stellt und dabei erwischt wird, muss mit einem erheblichen Bußgeld und einer Anzeige rechnen. Außerdem sind die Bearbeitungs- und Entsorgungskosten zu zahlen.

 

Die Anmeldung für die Sperrmüllabholung kann montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 06196/490-341 erfolgen. Es ist auch möglich, die Anmeldung unter vorzunehmen.

 

Weitere Fragen beantwortet das städtische Team der Abfallberatung unter den Telefonnummern 06196/490-308,  -309, -310 oder -159.