Deshalb können sich Interessierte ab sofort im Wahlbüro im Rathaus unter 06196 / 490-342 oder 356 und wahlen@eschborn.de melden.
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden, müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche oder eine EU Staatsangehörigkeit besitzen. Des Weiteren muss der dauerhafte Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Mit der Einberufung zum Wahlehrenamt wird ein Merkblatt mit allen Informationen zu den Aufgaben vergeben. Für Wahlvorstand und Stellvertretung sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bietet die Stadt Eschborn die Teilnahme an einer Schulung kurz vor der Wahl an.
Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer sind am Wahlsonntag von 7.30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz, allerdings im Schichtdienst, so dass der Einsatz in der Regel nicht durchgehend von morgens bis abends erforderlich ist. Die Auszählung ab 18.00 Uhr übernimmt allerdings die gesamte Besetzung eines Wahllokals gemeinsam.
Im Vorfeld versucht das Wahlbüro, soweit es möglich ist, wohnortnahe Einsatzwünsche zu berücksichtigen. Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro und einen Gutschein in Höhe von 25,00 Euro. Das Wahlbüro freut sich auf zahlreiche Anmeldungen.