Personenstandsurkunden

Beschreibung

Für die Beurkundung von Personenstandsfällen sind grundsätzlich die erforderlichen Dokumente vorzulegen, die den zu beurkundenden Sachverhalt belegen.
Eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
Eine Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes.


Sie können beim Standesamt Eschborn (sofern dafür zuständig) folgende Urkunden mit dem vorgefertigten Formular bestellen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortzuführendem Familienbuch
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • Geburtsurkunde (auch mehrsprachig)
  • Eheurkunde (auch mehrsprachig)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde (auch mehrsprachig)


Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?

  • der Betroffene selbst
  • sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)
  • Kinder, Enkel, Urenkel, usw.
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, usw.
  • Geschwister bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
  • derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen vorlegt
  • die Person, die ein rechtliches Interesse am Erhalt der Urkunde nachweist

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Standesamt

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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