Brandschutz
Beschreibung
Nach dem Hessischen Gesetz für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und der
Allgemeinen Hilfe (HBKG) sind die Gemeinden Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, so dass von den Gemeinden leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten sind. Zuständig ist das eigens hierfür eingerichtete Brandschutzdezernat. Es bestehen zwei Stadtteilwehren (Eschborn und Niederhöchstadt) mit derzeit 45 bzw. 27 aktiven Feuerwehrleuten.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Brandschutz
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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