Hausanschlüsse
Kurzbeschreibung
Für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung oder Unterhaltung der Anschlussleitungen ist die Stadt Eschborn zuständig. Gemäß dem geltenden Satzungsrecht der Stadt Eschborn sind die Kosten der Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Stadt in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsanspruch entsteht mit Fertigstellung der Anschlussleitung.
Beschreibung
Die Stadt kann vor Ausführung der Arbeiten vom Grundstückseigentümer eine Vorausleistung verlangen.
Die Anträge für die Herstellung von Hausanschlüssen erhalten Sie beim Fachbereich 5 (Tiefbau) der Stadt Eschborn. Außerdem können Sie den Antrag für einen Kanalanschluss und den Antrag auf einen Wasseranschluss auf dieser Seite herunterladen.
Auf der Service-Seite "Wasser" finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen: Gartenbewässerung, Trinkwasser, Hausanschlüsse, Wasserqualität, Ablesung, Leitungsauskunft und Standrohr.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
zurück