Hundeverordnung

Beschreibung

Die Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes nach § 2 Hundeverordnung (HundeVO) ist gem. § 1 HundeVO erlaubnispflichtig.

Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:

  • Führungszeugnis
  • Sachkundeprüfung
  • Wesenstest des Hundes
  • Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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