Gaststätten (vorübergehend)

Kurzbeschreibung

Seit dem 01.05.2012 gilt das Hessische Gaststättengesetz (HGastG).

Demnach muss bei der Abgabe von Speisen und Getränken folgendes beachtet werden:

Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine schriftliche Mitteilung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Eine Erlaubnispflicht besteht nicht mehr.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder auch gerne per Mail.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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