Straßenverkehrsbehörde

Beschreibung

Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der beschrieben wird, z.B. wann welches Verkehrszeichen wo aufgestellt werden darf.

In der Straßenverkehrsbehörde erfolgen u. a. auch die Beschilderung von Tempo-30-Gebieten, der verkehrsberuhigten Bereiche und der Halt- und Parkverbote sowie die Festlegung der Markierung auf den Straßen.

Weiterhin sind wir zuständig für die Veranstaltungen auf unseren Straßen (Umzüge, Radrennen etc) und für die Beschilderung der Baustellen auf allen Straßen im Stadtgebiet. Sie erhalten auch Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. das Befahren von Feldgemarkungen.

Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten arbeiten wir mit dem Main-Taunus-Kreis Hand in Hand.

Zur Erteilung einer Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung benutzen Sie bitte den entsprechenden Antrag. Dieser muss mindestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

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