Services von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Hundesteuer
Beschreibung
Seit dem 01.01.2020 erhebt die Stadt Eschborn die Hundesteuer. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird einmal jährlich zum 01.07. eines Jahres fällig.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 eine Änderung der Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die nachfolgenden Steuersätze:
die Steuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund und jeden weiteren Hund: 0,00 EUR
- für einen gefährlichen Hund: 900,00 EUR
Wenn Sie einen Hund halten, ist dieser bei der Stadt Eschborn anzumelden. Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Eschborn bleibt, gegen eine Gebühr von 50,00 EUR ausgegeben. Endet eine Hundehaltung, so muss eine Abmeldung erfolgen. Die Steuermarke ist innerhalb von zwei Wochen an die Stadt Eschborn zurückzugeben.
Die Hundesteuermarke wird nach der Anmeldung ausgegeben/verschickt. Diese ist außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks mitzuführen. Sie kann am Halsband des Hundes befestigt werden.
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke. Diese unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die wiederaufgefundene Marke unverzüglich an die Stadt Eschborn zurückzugeben.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle im Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben an- und abmelden.
Für die schriftliche Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer", für die Abmeldung entsprechend das Formular "Abmeldung von der Hundesteuer". Sie erhalten die Formulare im Rathaus, in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt oder beim Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben, in der Mergenthalerallee 79-81.
Online können Sie Ihren Hund hier anmelden bzw. hier abmelden.
Voraussetzungen
Halterin oder Halter eines Hundes ist die Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzung sieht eine Anmeldefrist von binnen 14 Tagen vor.
Die Steuer beträgt jährlich
| für den ersten und jeden weiteren Hund | 0,00 EUR |
| für einen gefährlichen Hund | 900,00 EUR |
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
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