Services von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Gaststätten
Kurzbeschreibung
Nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) besteht für die Abgabe von Speisen und Getränken keine Erlaubnispflicht mehr. Allerdings ist vor der Eröffnung oder Übernahme eines Gastronomiebetriebes eine Zuverlässigkeitsprüfung zwingend erforderlich.
Sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes ist bei der zuständigen Behördeeine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Diese ist mit einigen Unterlagen einzureichen, da die persönliche Zuverlässigkeit der Gaststättenbetreiberinnen und –betreiber zu prüfen ist. Die sechswöchige Frist ist zwingend einzuhalten.
Da die benötigten Dokumente je nach Betriebsform variieren, setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann weitere Informationen über die notwendigen Unterlagen.
Bei einem vorübergehenden Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Sie können die Anzeige über das nachfolgende Onlineformular einreichen. Sollten Sie das Formular als PDF benötigen, setzen Sie sich bitte per Mail mit Frau Pfeiffer in Verbindung.
Zuständigkeit
Anschrift
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