Services von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Abmeldung Wohnort
Kurzbeschreibung
Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland bei der Meldebehörde veranlasst werden.
Beschreibung
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz bei unserem Bürgerbüro in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle in Niederhöchstadt an. Eine Abmeldung beim alten Wohnort ist nur dann erforderlich, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder Sie ins Ausland verziehen.
Nebenwohnsitze und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls im Bürgerbüro anzumelden.
Bei einer Ummeldung innerhalb des Main-Taunus-Kreises kann beim Einwohnermeldeamt die Anschrift auf dem KFZ-Schein geändert werden. Der KFZ-Schein muss hierfür nach dem 01.10.2005 ausgestellt sein und es darf noch keine Anschriftenänderung auf dem KFZ-Schein vorhanden sein.
Mehr Informationen zu
Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:
Die An- oder Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Wohnungswechsel zu erfolgen.
Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, in welcher der Hauptwohnsitz registriert ist.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amts wegen durch.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung ins Ausland müssen Sie:
- die Abmeldung ins Ausland über das entsprechende Onlineformular vornehmen
- im Bürgerbüro in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:- der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevollmacht
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Bei Abmeldungen von Eheleuten ist die Unterschrift beider Eheleute erforderlich. Bei Abmeldungen von Kindern ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten erforderlich.
Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz
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