Services von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Anmeldung Wohnort
Beschreibung
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz im Bürgerbüro in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle in Niederhöchstadt an. Eine Abmeldung beim alten Wohnort ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder Sie ins Ausland verziehen.
Nebenwohnsitze und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls im Bürgerbüro anzumelden.
Bei einer Ummeldung innerhalb des Main-Taunus-Kreises kann beim Einwohnermeldeamt die Anschrift auf dem KFZ-Schein geändert werden. Der KFZ-Schein muss hierfür nach dem 01.10.2005 ausgestellt sein und es darf noch keine Anschriftenänderung auf dem KFZ-Schein vorhanden sein.
Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:
Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An-, Ab- und Ummeldung folgende Änderungen:
Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Ein Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
- Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
- Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung
Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Bürgerbüro in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass mit Visa (sofern vorhanden und gültig) sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Bei einer Ummeldung innerhalb Eschborn/Niederhöchstadt kann alternativ eine schriftliche bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevollmacht
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass mit Visa
- Wohnungsgeberbescheinigung
Informationen zurAbmeldung einer Wohnung
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte, finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".
Für eine Anmeldung werden keine Gebühren erhoben. Die Änderung des KFZ-Scheins kostet €10,80, die bar oder per EC-Karte gezahlt werden können.
- Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Auf den deutschen Ausweisen wird die komplette Adresse, auf den deutschen Reisepässen nur der neue Wohnort eingetragen. Bei Anmeldungen von Nicht-EU-Bürgern ist ebenfalls der Aufenthalt vorzulegen, außer der Zuzug erfolgt erstmalig aus einem visafreien Staat.
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Wenn Sie Kinder mit anmelden möchten, halten Sie bitte das Dokument des Kindes bzw., wenn kein Dokument vorhanden ist, die Geburtsurkunde bereit.
Ausländische Geburtsurkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen sein.
Weiterhin ist zur Anmeldung von Kindern die Zustimmung beider Eltern erforderlich oder, wenn das alleinige Sorgerecht besteht, der Nachweis hierüber zur Anmeldung mitzubringen.
- Bei Anmeldungen aus dem Ausland von verheirateten Personen ist eine Heiratsurkunde, übersetzt ins Deutsche und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen, zur Anmeldung mitzubringen.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der folgenden Seite des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Montag | 13:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
| Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 | |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
| Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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