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Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Schöffenwahl - Bewerbung als Schöffe/Schöffin
Kurzbeschreibung
Alle 5 Jahre finden die Wahlen für die Schöffinnen und Schöffen der Amts- und Landgerichte statt. Gesucht werden dabei Personen, die am Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die nächsten Schöffenwahlen für die Wahlperiode 2029/2033 finden im Jahr 2028 statt.
Beschreibung
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schöffenamt auf der Seite Wahlen oder unter www.schoeffenwahl.de.
Rechtsgrundlage
§§ 30 und 77 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
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