Services von A-Z

Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Behindertenfahrdienst

Beschreibung

Taxi-Scheine der Stadt Eschborn

Eschborner Bürgerinnen und Bürger, die den Eintrag „G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und kein eigenes Auto besitzen, können von der Stadt Eschborn monatlich acht Taxi-Scheine erhalten, die beim Taxi-Service Eschborn eingelöst werden können.
Für Fahrten innerhalb Eschborns ist ein Eigenanteil von 1,50 Euro pro Fahrt zu zahlen und für die festgelegten Ziele außerhalb Eschborns (Krankenhaus Höchst, Hofheim, Bad Soden, Main-Taunus-Zentrum) 2,50 Euro.

Kontakt:
Fachbereich 4 - Sekretariat


Fahrdienst des ASB

Der Arbeiter-Samariter-Bund führt in Eschborn einen Behindertenfahrdienst durch.

Personen mit Rollstuhl und dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis, die kein eigenes Auto besitzen, können sich durch den ASB Eschborn acht mal im Monat im Umkreis von 35 km fahren lassen (hin- und zurück sind 2 Fahrten!). Eigenanteil innerhalb Eschborns 1,50 € und außerhalb 2,50 €.

Für die Aufnahme in dieses Programm bitte direkt mit dem ASB Eschborn in Verbindung setzen.

Telefon: 06196 / 50 42 22 oder 0800 / 1921 200.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des Arbeiter-Samariter-Bundes
Unterortstraße 65
65760 Eschborn
Telefon: 06196/50400

Zu den städtischen Seniorenveranstaltungen wird ein kostenloser Behindertenfahrdienst angeboten.


Fahrdienst des Main-Taunus-Kreis

Der Main-Taunus-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH einen kostenlosen Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger des Main-Taunus-Kreises an.

Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis
  • Kein eigenes Kraftfahrzeug
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" oder ärztliche Bescheinigung über die dauernde Nutzung eines Rollstuhls
  • Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 11 und 11a SGB II und § 82 SGB XII
  • Vermögen unterhalb der Freigrenze gemäß § 12 SGB II und § 90 SGB XII

Benötigte Unterlagen

für den Fahrdienst des Main-Taunus-Kreises für außergewöhnlich gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger:

  • Passbild, Einkommens- und Vermögensnachweise
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