Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Fundsachen

Beschreibung

Email: fundsachen@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
 

[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Alle Fundsachen - vom Wohnungsschlüssel bis zum Fahrrad - werden im Einwohnermeldeamt und auch in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt entgegengenommen und nach den gesetzlichen Vorgaben verwahrt.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens sechs Monate. Der Eigentümer einer Sache muss seinen Anspruch grundsätzlich durch nachprüfbare Unterlagen und seinen Personalausweis geltend machen.

Gebühren

Für die Aufbewahrung von Fundgegenständen werden folgende Gebühren

gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Eschborn erhoben:

  • allgemeine Fundsachen (außer Fahrräder und Krafträder) je Vorgang 2,50 Euro
  • Fahrräder und Krafträder je Gegenstand 5 Euro

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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