Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Reisepass

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

 

Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr

 

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr

 

Bitte bringen sie zur Beantragung eines neuen Reisepasses etwas Zeit mit.

Seit 01.11.07 enthalten Reisepässe die Fingerabdrücke des Passinhabers. Diese werden per Scanner erfasst.

Ihr Foto muss den neuen biometrischen Vorgaben entsprechen. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein, mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund. Das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Brillengläser dürfen nicht spiegeln.

DER ANTRAG IST PERSÖNLICH ZU STELLEN
Zur Prüfung der Identität müssen Kinder ebenfalls persönlich zur Antragsstellung erscheinen.

Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen


Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen einen eigenen e-Pass. Die Eintragung von Kindern in den elterlichen Pass ist nicht mehr zulässig.

Hier finden Sie Infos zum neuen Reisepass vom Bundesinnenministerium.

INFORMATIONEN FÜR USA-REISENDE:
Mit dem e-Pass können Sie ohne Visum in die USA einreisen. Achtung: Kinder sollten ebenfalls einen e-Pass besitzen, denn der ROTE KINDERREISEPASS ERFORDERT EIN ZUSÄTZLICHES VISUM! Weitere Informationen erhalten Sie unter:
usavisum.de oder usembassy.de ZWEITPASS
Nach dem Passrecht besteht die Möglichkeit, neben dem gewöhnlichen Reisepass in begründeten Ausnahmefällen einen Zweitpass zu besitzen. Hierzu ist ein schriftlicher formloser Antrag erforderlich. Die Passbehörde entscheidet sodann über die Passgültigkeit und den Gebührenumfang. EXPRESSPASS
Sollten Sie kurzfristig einen e-Pass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser muss bis spätestens 12 Uhr beantragt sein und kann innerhalb von 72 Stunden für Sie ausgestellt werden.

Bringen Sie zur Beantragung ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto und Ihren alten Reisepass mit.

DER EXPRESS-PASS IST PERSÖNLICH ZU BEANTRAGEN und kann unter Vorlage des alten Reisepasses von Ihnen oder einer anderen Person mit Vollmacht abgeholt werden. Sollten Sie noch Fragen haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermelde- und Passamtes Eschborn und Verwaltungsstelle Niederhöchstadt gerne Auskunft.

Gebühren

37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
60 Euro bei Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

EXPRESSPASS
69,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren
91,00 Euro bei Personen ab 24 Jahren

Benötigte Unterlagen

  • biometrietaugliches Fotos 
  • den alten Reisepasses
  • für Kinder unter dem 18. Lebensjahr ist das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten notwendig

Diese Bestimmung gilt für Erwachsene, Kinder und Babys.

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Mittwoch 15:00 - 18:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Mittwoch 15:00 - 18:00
Seitenanfang
zurück