Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Reisepass Kinder

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
 

Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr

 

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr

 

 

Kinderreisepässe werden für Kinder bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.

Ein Kinderreisepass ist grundsätzlich durch beide Elternteile persönlich zu beantragen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss auch das Kind selbst eine Unterschrift leisten.

Zur Prüfung der Identität müssen Kinder ebenfalls persönlich zur Antragsstellung erscheinen.

Bearbeitungsdauer: 1 Tag
Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr


WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR USA-REISENDE:

Ein Kinderreisepass wird für die Einreise in die USA nicht akzeptiert, hier wird zusätzlich ein Visum gefordert. In solchen Fällen wird die Beantragung eines elektronischen Reisepasses empfohlen.

Die vor dem 01.11.07 ausgestellten Kinderreisepässe bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

Sollten Sie zu den neuen, maschinenlesbaren Kinderreisepässen noch Fragen haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermelde- und Passamtes Eschborn und der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt gerne Auskunft.

Gebühren

13 Euro

Benötigte Unterlagen

  • alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (auch für Babys und Kleinkinder)
  • Geburtsurkunde
  • Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Mittwoch 15:00 - 18:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Mittwoch 15:00 - 18:00
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