Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Grundstücksbewertung

Beschreibung

Für die Schätzung von Grund- und Wohneigentum benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug neueren Datums (nicht älter als drei Monate)
  • unbeglaubigte Kopie der Flurkarte
  • Wohngebäudeversicherungspolice mit Angabe des Grundwertes (1914) oder Neuwert
  • Kopie des Einheitswertbescheides
  • Baupläne / Bauschein
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Wohnfläche
  • bei Eigentumswohnungen ist eine Abschrift der Teilungserklärung und ein Grundriss der Wohnung erforderlich

Hinweis:
Beim Ortsgericht Eschborn ist ein schriftlicher Antrag des Ersuchens erforderlich.

Wir empfehlen Ihnen, vor Beantragung der Schätzung mit dem jeweiligen Ortsgerichtsvorsteher telefonisch Kontakt aufzunehmen, um Details abzusprechen.

 

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