Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Personalausweis, vorläufig
Beschreibung
Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises legen Sie uns bitte ein aktuelles, biometrietaugliches Foto und Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass, oder wenn beides nicht vorhanden ist, Ihre Geburtsurkunde vor.
Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort erstellt und hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist auch ein „regulärer“ Personalausweis zu beantragen.
Bei Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermelde- und Passamtes Eschborn und der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt Auskunft.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 13:00 - 16:00 | |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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