Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Polizeiliches Führungszeugnis
Beschreibung
Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Falls das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, nennen Sie bitte bei der Beantragung ebenfalls die Adresse und gegebenenfalls den Namen der Ansprechperson der Behörde und den Verwendungszweck.
Falls Sie ein Führungszeugnis nach § 30 a BZRG benötigen, da Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, bringen Sie bitte ebenfalls dieses Schreiben mit.
Der Antrag wird von der Meldebehörde zum Bundeszentralregister nach Bonn gesandt. Sie erhalten Ihr Führungszeugnis dann innerhalb von 10 - 14 Tagen per Post. Falls Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird dies direkt zu der Behörde gesandt.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 13:00 - 16:00 | |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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