Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Online-Terminvergabe
Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr
Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr
Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthalt eAT) durch die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises können bein Einwohnermeldeamt bzw. bei der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt abgeholt werden.
Für die Erteilung von Besucher-Visa gelten gesonderte Bestimmungen, die direkt bei dem
Ausländeramt des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192/201-0
zu erfragen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auch online auf den Seiten des Main-Taunus-Kreises.
Die Gebühren werden beim Antragsteller direkt angefordert durch:
Ausländerbehörde des
Main-Taunus-Kreis
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Ausländische Mitbürger müssen zur An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde ihren gültigen Nationalpass vorlegen.
Bei Zuzügen von verheirateten ausländischen Staatsangehörigen wird ferner folgendes benötigt:
- Nationalpass
- bei Kindern die Original-Geburtsurkunde
- Original-Heiratsurkunde
Sämtliche Urkunden sind von einem vereidigten Übersetzer oder von der konsularischen Vertretung des Heimatlandes in die Amtssprache "Deutsch" beglaubigt zu übersetzten.
Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, in besonderen Fällen eine Apostille bzw. Überbeglaubigung anzufordern.
Für einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gelten folgende Kriterien:
Mit dem Antrag (6-seitig) sind der Pass, die EU-Aufenthaltsbescheinigung sowie zwei biometrische Passbilder abzugeben.
Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Mietvertrages bzw. Wohnungskaufvertrages
- Kopien der letzten 3 Verdienstbescheinigungen
- Nachweis der Krankenversicherung
- bei Freiberuflern die Gewerbeanmeldung
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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