Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthalt eAT) durch die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises können beim Einwohnermeldeamt bzw. bei der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt abgeholt werden.

Für die Erteilung von Besucher-Visa gelten gesonderte Bestimmungen, die direkt beim

Ausländeramt des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus

Telefon: 06192/201-0
zu erfragen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auch online auf den Seiten des Main-Taunus-Kreises

Gebühren

Die Gebühren werden beim Antragsteller direkt angefordert durch:

Ausländerbehörde des
Main-Taunus-Kreis
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus 

Benötigte Unterlagen

Ausländische Mitbürger müssen zur An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde ihren gültigen Nationalpass vorlegen.

Bei Zuzügen von verheirateten ausländischen Staatsangehörigen wird ferner folgendes benötigt:

  • Nationalpass
  • bei Kindern die Original-Geburtsurkunde
  • Original-Heiratsurkunde

Sämtliche Urkunden sind von einem vereidigten Übersetzer oder von der konsularischen Vertretung des Heimatlandes in die Amtssprache "Deutsch" beglaubigt zu übersetzten.

Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, in besonderen Fällen eine Apostille bzw. Überbeglaubigung anzufordern.


Für einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gelten folgende Kriterien:

Mit dem Antrag (6-seitig) sind der Pass, die EU-Aufenthaltsbescheinigung sowie zwei biometrische Passbilder abzugeben.

Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Mietvertrages bzw. Wohnungskaufvertrages
  • Kopien der letzten 3 Verdienstbescheinigungen
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • bei Freiberuflern die Gewerbeanmeldung

 

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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