Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Mutterschutz, Mutterschaftsgeld

Kurzbeschreibung

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen ( 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu 12 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld. Bei Frühgeburten oder vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der nicht in Anspruch genommen wurde.

Arbeitnehmerinnen erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen ( 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu 12 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld, wenn sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privatversichert oder gar nicht krankenversichert sind oder das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde. Das Mutterschaftsgeld wird auf Antrag vom Bundesversicherungsamt entsprechend dem durchschnittlichen Nettoverdienst vor den Schutzfristen bezahlt, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 210,00 Euro.

Beschreibung

Ausführliche Informationen und die Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" erhalten Sie kostenlos über die unten aufgeführten Links oder direkt beim:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postfach 20 15 51
53107 Bonn
Telefon: 01805/329329

www.bmfsfj.de
www.rund-ums-baby.de

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