Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Jubiläen
Kurzbeschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Beschreibung
Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinden ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.
An wen muss ich mich wenden?
Alle Informationen rund um das Thema Jubiläum (Ehe und Alter) erhalten Sie hier.
In der Regel haben die Städte und Gemeinden Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.
Rechtsgrundlage
Erlass über die Ehrung der Ehe- und Altersjubilare
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
Email: sekretariat4@eschborn.de
Telefon: 06196/490-490
Email: sekretariat4@eschborn.de
Telefon: 06196/490-325
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