Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Gaststätten

Kurzbeschreibung

Seit dem 01.05.2012 gilt das Hessische Gaststättengesetz (HGastG). Demnach besteht für die Abgabe von Speisen und Getränken keine Erlaubnispflicht mehr.

Sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese ist mit einigen Unterlagen einzureichen, da die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden (oder der Geschäftsführung bei juristischen Personen) weiterhin durch die zuständige Behörde zu prüfen ist.

Die sechswöchige Frist ist unbedingt einzuhalten.

Weitere Informationen über den Verlauf und die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie telefonisch oder auch gerne per Mail.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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