Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Spielhallenerlaubnis
Beschreibung
Für das Betreiben einer Spielhalle ist eine Erlaubnis gemäß § 9 Hessisches Spielhallengesetz erforderlich.
Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Sicherheit und Brandschutz
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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