Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Anschnallpflicht bzw. vom Tragen eines Schutzhelmes

Kurzbeschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

 

Beschreibung

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.


Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.


Bitte legen Sie ein ärztliches Attest vor.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

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