Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Umzug Wohnort
Beschreibung
Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Online-Terminvergabe
Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr
Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Ihre An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lediglich auf Ihre Daten im Melderegister bezieht und diese den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen. Es erfolgt keine automatische Weiterleitung an andere öffentliche Institutionen. Denken Sie deshalb bitte daran, Ihre neue Wohnadresse auch weiteren Ämtern (zum Beispiel: Finanzamt, Zulassungsstelle, Steueramt, Versorgungsamt) mitzuteilen.
Nutzen Sie ferner den "Umzugsservice Online" der Deutschen Post AG.
Sollten Sie für Ihren Umzug Parkplätze benötigen, so ist zwei Wochen vorher ein Antrag für eine Haltverbotzone bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:
Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An- Abmeldung und Ummeldung folgende Änderungen:
Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Alle Anmeldungen bis 31.10.2015 benötigen keine Wohnungsgeberbescheinigung. Sollte sich jemand nach dem 1. November rückwirkend anmelden, wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.
Informationen und das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
- Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
- Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung
Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich Vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Seit dem 1. November muss bei jeder Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)
Die An-, oder Abmeldung hat innerhalb einer Woche nach Wohnungswechsel zu erfolgen. Seit dem 1. November 2015 innerhalb von zwei Wochen.
Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz registriert ist.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
- im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich Vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung (Seit dem 01.11.2015)
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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