Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Für Erstuntersuchungen sowie gesetzliche Nachuntersuchungen werden Berechtigungsscheine ausgestellt. Bei der gesetzlichen Nachuntersuchung ist zusätzlich ein formloses Schreiben der zuständigen Personalabteilung vorzulegen.
Die Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche unter 18 Jahren bei Antragstellung ausgehändigt.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 13:00 - 16:00 | |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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