Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Uebermittlungssperre - Antrag

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Online-Terminvergabe

 

Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr

 

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr

 

Am 28.06.2012 wurde vom Bundestag der Entwurf des Bundesmeldegesetzes beschlossen, der die bisherigen Meldegesetze der einzelnen Länder ablösen soll.

In dem Entwurf der Bundesregierung war vorgesehen, dass vor Herausgabe der persönlichen Daten zu Werbezwecken die ausdrückliche Einwilligung dem Einwohnermeldeamt vorliegen muss. Dahingegen hat der Bundestag nun eine Widerspruchslösung beschlossen, sodass der Weitergabe zu Werbezwecken vorher widersprochen werden muss.

Jeder Einwohner ist berechtigt, eine sogenannte Übermittlungssperre einrichten zu lassen, wodurch die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte eingeschränkt wird.

Telefonische Anfragen sind unter den Telefonnummern 06196/490-316 bis 319 oder 06173/61086 möglich.
 

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