Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Abmeldung Wohnort

Beschreibung

E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Eine Abmeldung ist ausschließlich vorzunehmen, wenn Sie ins Ausland verziehen oder Sie einen Nebenwohnsitz abmelden möchten.

Bitte beachten Sie, dass Abmeldungen ins Ausland frühestens 1 Woche vor dem Wegzug und Abmeldungen des Nebenwohnsitzes nicht im Voraus, sondern nur in die Vergangenheit oder am Tag der Abmeldung vorgenommen werden können.

 

Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:

Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An-, Ab- und Ummeldung folgende Änderungen:

Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 14 Tagen nach Einzug vorzunehmen.

Alle Anmeldungen bis 31.10.2015 benötigen keine Wohnungsgeberbescheinigung. Sollte sich jemand nach dem 1. November rückwirkend anmelden, wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.


Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

  • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
  • Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
  • Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung


Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.

Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Die An- oder Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Wohnungswechsel zu erfolgen.

Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, in welcher der Hauptwohnsitz registriert ist.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):

Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:

  • im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.


Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Vordrucke der An-, Ab- und Ummeldung (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen):

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte, finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".

 

FORM: Landlord's certificate (Wohnungsgeberbescheinigung) with §19 of the Ferderal Citizen's Registration Act

Gebühren

Für eine Abmeldung werden keine Gebühren erhoben.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Bei Abmeldungen von Eheleuten ist die Unterschrift beider Eheleute erforderlich. Bei Abmeldungen von Kindern ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten erforderlich.

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