Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Anmeldung Wohnort

Beschreibung

E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich einfach innerhalb einer Woche bei dem Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes an. Eine Abmeldung beim alten Wohnort ist nur dann erforderlich, wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt oder Sie ins Ausland verziehen.

Nebenwohnsitze und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Bei einer Ummeldung innerhalb des Main-Taunus-Kreises kann beim Einwohnermeldeamt die Anschrift auf dem KFZ-Schein geändert werden. Der KFZ-Schein muss hierfür nach dem 01.10.2005 ausgestellt sein.
 

Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:

Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An-, Abmeldung und Ummeldung folgende Änderungen:

Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.

Alle Anmeldungen bis 31.10.2015 benötigen keine Wohnungsgeberbescheinigung. Sollte sich jemand nach dem 1. November rückwirkend anmelden, wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.


Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

  • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
  • Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
  • Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung


Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.

Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)


Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, in welcher der Hauptwohnsitz registriert ist.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):

Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:

  • im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.


Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)


Vordrucke der An-, Ab- und Ummeldung (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen):

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Seit dem 01.11.2015)


Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte, finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".

 

FORM: Landlord's certificate (Wohnungsgeberbescheinigung) with §19 of the Ferderal Citzizen's Registration Act

Gebühren

Für eine Anmeldung werden keine Gebühren erhoben. Die Änderung des KFZ-Scheins kostet €10,70, die bar oder per EC-Karte gezahlt werden können.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Auf den deutschen Ausweisen wird die komplette Adresse, auf den deutschen Reisepässen nur der neue Wohnort eingetragen. Bei Anmeldungen von Nicht-EU-Bürgern ist ebenfalls der Aufenthalt vorzulegen, außer der Zuzug erfolgt erstmalig aus einem visafreien Staat.
Wenn Sie Kinder mit anmelden möchten, halten Sie bitte das Dokument des Kindes bzw., wenn kein Dokument vorhanden ist, die Geburtsurkunde bereit. Ausländische Geburtsurkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen sein. Dies erfragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt.
Weiterhin ist zur Anmeldung von Kindern die Zustimmung beider Eltern erforderlich oder, wenn das alleinige Sorgerecht besteht, der Nachweis hierüber zur Anmeldung mitzubringen.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland von verheirateten Personen ist eine Heiratsurkunde, übersetzt ins Deutsche und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen, zur Anmeldung mitzubringen.

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00
Seitenanfang
zurück