Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Bankeinzug

Beschreibung

Wege, Zeit und Kosten können Sie sparen, wenn Sie sich zur Entrichtung der Steuern und Abgaben am Lastschrift-Einzugsverfahren, per Bankeinzug, beteiligen. Durch Ihre Teilnahme an diesem Verfahren helfen Sie auch mit, die Verwaltung zu rationalisieren und somit Steuergelder zu sparen.

Rechtsgrundlage

Sofern Sie sich entscheiden an dem Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen, weisen wir Sie gemäß § 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes bzw. § 26 Bundesdatenschutzgesetz auf Folgendes hin:
Ihre Personen- und Bankverbindungsdaten werden im Rahmen eines automatisierten Verfahrens in der Datei des "Kommunalen Finanzwesens" gespeichert. Grundlage der Speicherung ist die Gemeinde-Kassenverordnung (GemKVO).

Die Datei dient dem Abrechnungsverfahren, unter anderem für Gebühren, Beiträge und sonstiger, regelmäßig wiederkehrender Einnahmen, außerdem dem Datenaustausch mit dem angegebenen Kreditinstitut. Sobald der Zahlungsgrund entfällt, werden die Daten gelöscht.

Zuständigkeit

Fachbereich 1 : Stadtkasse

Anschrift

Außenstelle Gewerbegebiet Süd: T.O.P.A.S. Bürogebäude 2
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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