Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Datenschutzbeauftragte der Stadt Eschborn am Taunus
Kurzbeschreibung
Die Stadt Eschborn am Taunus hat gemäß Art. 37 Abs. 1 DS-GVO eine behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie unterstützt die Fachbereiche der Stadtverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes und hilft den verarbeitenden Stellen in der Stadtverwaltung bei der Ausführung der einschlägigen Gesetze. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung sowie (eingeschränkt) auf Sperrung und Löschung wahrnehmen möchten.
Der Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützt.
Für darüber hinaus gehende Fragen in Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Aspekten kann der Hessische Datenschutzbeauftragte in Wiesbaden kontaktiert werden. Mehr Infos finden Sie auch in dieser Broschüre von der Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Ansprechpartnerin:
Dörte Fischer
Datenschutzbeauftragte
E-Mail: datenschutz(at)eschborn.de
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