Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Drillinge
Beschreibung
Sie sind Eltern von Drillingen? Dann können Sie bei der Stadt Eschborn gleich den Familienpass beantragen. Außerdem werden Drillingseltern, die in Hessen leben und deren Kinder in Hessen geboren sind, im Rahmen der hessischen Drillingspatenschaft unterstützt.
Der Verein NET e.V. hat schon Erfahrung mit der Betreuung von Drillingen unter drei Jahren sammeln können und berät Sie gerne, wenn Sie für Ihre Drillinge eine Tagesmutter suchen. Auch die städtischen Kindertagesstätten sind auf Ihre Rasselbande gut vorbereitet. Daneben gibt es im Internet eine Reihe von interessanten Foren und Informationsseiten, von denen wir einige für Sie zusammengestellt haben.
Familienpass
Familien mit mindestens drei Kindern haben die Möglichkeit, einen Familienpass zu beantragen.
Den Familienpass erhalten alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres. Er verliert seine Gültigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Eltern erhalten keinen Familienpass.
Der Pass berechtigt zu 50% Ermäßigung für folgende Veranstaltungen und Eintritte der Stadt Eschborn: Wiesenbad, Theater- und Musikveranstaltungen, Kinder- und Jugendtheatervorstellungen, Ferienspiele und Ferienfreizeiten
Die Ausstellung erfolgt im Rathaus Eschborn und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Mittwoch | 15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
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