Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Beglaubigungen

Beschreibung

E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Im Einwohnermeldeamt und bei der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt werden sogenannte einfache Beglaubigungen vorgenommen. Hierzu zählen Beglaubigungen von Zeugnissen, Abschriften und Urkunden (keine Personenstandsurkunden).

Für den Beglaubigungsvorgang ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen im Original vorzulegen und die erforderliche Anzahl der Kopien mitzubringen.

Beglaubigungen anderer Art können - je nach Inhalt - ggf. vom Ortsgericht bzw. von den zuständigen Fachbereichen im Rathaus (z.B. Standesamt) vorgenommen werden.

Gebühren

Es gelten folgende Gebührensätze nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Eschborn:
einfache Beglaubigungen: je 5 Euro
ab der 10. Seite zusätzlich pro Seite: 0,50 Euro

Unterschriftsbeglaubigungen: je 5 Euro

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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