Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Ehejubiläum
Beschreibung
Zum 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum werden den Eschborner Bürgern persönlich die Glückwünsche der Stadt überbracht. Wir schreiben Sie an und vereinbaren einen Besuchstermin. Ein Vertreter des Magistrats besucht Sie dann und überbringt die Glückwünsche der Stadt Eschborn sowie ein Präsent. Gleichzeitig wird eine Gratulationsurkunde des Ministerpräsidenten des Landes Hessen sowie des Landrates des Main-Taunus-Kreises ausgehändigt. Ab dem 65. Ehejubiläum gratuliert auch der Bundespräsident dem Ehepaar.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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