Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Blindengeld
Beschreibung
Blindengeld wird vom Landeswohlfahrtsverband gewährt. Es ist eine pauschalierte monatliche Geldleistung, die blindheitsbedingte Mehraufwendungen abdecken soll.
Die Zahlung ist nicht von der Höhe des Einkommens oder Vermögens abhängig.
Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt. Sie werden direkt an den Landeswohlfahrtsverband geschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landeswohlfahrtsverband.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiter zur Verfügung.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Mittwoch | 15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
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