Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.

Blindengeld

Beschreibung

Blindengeld wird vom Landeswohlfahrtsverband gewährt. Es ist eine pauschalierte monatliche Geldleistung, die blindheitsbedingte Mehraufwendungen abdecken soll.

Die Zahlung ist nicht von der Höhe des Einkommens oder Vermögens abhängig.

Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt. Sie werden direkt an den Landeswohlfahrtsverband geschickt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landeswohlfahrtsverband.

Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

Zuständigkeit

Fachbereich 4 : Soziales und Rente

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Mittwoch 15:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Montag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00

Ansprechpartner

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