Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Familienpass
Beschreibung
Familien mit mindestens drei Kindern haben die Möglichkeit, einen Familienpass zu beantragen. Den Familienpass erhalten alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres. Er verliert seine Gültigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Eltern erhalten keinen Familienpass.
Der Pass berechtigt zu 50% Ermäßigung für folgende Veranstaltungen und Eintritte der Stadt Eschborn: Wiesenbad, Theater- und Musikveranstaltungen, Kinder- und Jugendtheatervorstellungen, Ferienspiele und Ferienfreizeiten.
Die Ausstellung erfolgt im Rathaus und in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt.
Der Familienpass läuft zum 31.12.2015 aus!
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Mittwoch | 15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
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