Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Hundesteuer
Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 01.01.2020 erhebt die Stadt Eschborn Hundesteuer.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer. Sie erhalten es im Rathaus, in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt oder beim Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben, in der Mergenthalerallee 79-81. Außerdem steht es auch zum Download bereit.
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder zurückzugeben ist. Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks mitzuführen. Sie kann am Halsband des Hundes befestigt werden.
Voraussetzungen
Halterin oder Halter eines Hundes ist die Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund | 72,00 EUR |
für den zweiten Hund | 84,00 EUR |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 96,00 EUR |
für einen gefährlichen Hund | 900,00 EUR |
Für bestimmte Hunde und Situationen (z. B. Blinden- oder Behindertenbegleithunde, Diensthunde, Hunde aus dem Tierheim, ...) können Steuerbefreiungen beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzung sieht eine Anmeldefrist von binnen14 Tagen vor.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung.
Downloads
Zuständigkeit
Anschrift
Mergenthalerallee 79-81
65760 Eschborn
Sprechzeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | -- - -- | 15:00 - 18:00 |
Frau
Gabriele Ried
E-Mail: steuern(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-410
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Frau
Roxana Quiros Martos
E-Mail: abfall(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-309
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Frau
Sandra Kautz
E-Mail: abfall(at)eschborn.de
Telefon: 06196/490-159
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Frau
Heike Schwab
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Herr
Carsten Wiegand
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Herr
Jürgen Thomas
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Telefon: 06196/490-307
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