Grundsicherung

Beschreibung

Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.

Antragsberechtigt sind neben älteren Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben auch alle Personen ab einem Alter von 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente ist nicht Voraussetzung.

Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Daher wird eigenes Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Main-Taunus-Kreishttphttp://www.mtk.org/Lifesituation/Product/ProductDetail.asp?SessionID=1002200900000095271161&ID=0016.0004&UnID=10220091027885438402&sprache=100&PID=406&ROWID=8142&List=NOes.

Zuständigkeit

Fachbereich 4 : Soziales und Rente

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Mittwoch 15:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Montag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00

Ansprechpartner

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