Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Aus sozialen Gründen können folgende Personen einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen:

 

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach §27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches
  • Empfänger von Leistungen nach dem Alsylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes
  • blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Seebehinderung
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
  • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
  • Empfänger von Hilfe und Pflege nach dem Siebten Kaptiel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird

 


Der Antrag wird direkt an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln verschickt. Anträge erhalten Sie bei dem Sachgebiet Soziale Sicherung, Zimmer 029, sowie bei der Verwaltungsstelle in Niederhöchstadt.


Die Befreiung ist nur auf Antrag und nur für die Zukunft möglich.

 

Benötigte Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag RF im Original
  • Bescheid über Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II im Original
  • Einseitige Bestätigung über Arbeitslosengeld II und Grundsicherung

Zuständigkeit

Fachbereich 4 : Soziales und Rente

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Mittwoch 15:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Montag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00

Ansprechpartner

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