Parkausweis für Schwerbehinderte

Beschreibung

Info/Allgemeines

Parkplätze für Schwerbehinderte im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur genutzt werden, wenn der behinderte Fahrzeugführer bzw. Mitfahrer in Besitz eines speziellen Parkausweises für Schwerbehinderte ist. Der Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes alleine berechtigt nicht zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes.

Mit einer Ausnahmegenehmigung (Berechtigung für eine Parkausweis) für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Reihe von Vergünstigungen zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum.

 

Es gibt zwei Arten von  Parkausweisen für Schwerbehinderte:

Parkausweis blau

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
  • Blindheit (Bl)
  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen


Parkausweis orange

  • wenigstens 80% allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen  "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) festgestellt wurde
  • wenigstens 70% allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig von wenigstens 50% infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" bescheinigt wurde
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlichem Darmausgang und künstliche Harnableitung) und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70%
  • Morbus-Crohn- und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60%

Ansprechpartner

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