Fischereischein

Beschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus. Eine erfolgreiche Fischereiprüfung ist vor der Beantragung zu absolvieren.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Fischereischein nach bestandener Anglerprüfung beantragt werden.

Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können ohne Anglerprüfung mit einer von der Gemeinde erstellten Bescheinigung den Fischfang mit Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben.

Gebühren

Fischereischein und Sonderfischereischein

  • 1-Jahresfischereischein: 17,50 Euro
  • 5-Jahresfischereischein: 45,- Euro
  • 10-Jahresfischereischein: 86,- Euro

Jugendfischereischein:

  • 1 Jahr: 6,50 €
  • 2 Jahre: 10,00 €
  • 3 Jahre: 13,50 €
  • 4 Jahre: 17,00 €

Ausländerfischereischein:

  • 3 Monate: 12,50 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • ein aktuelles Lichtbild
  • Urkunde über bestandene Fischereiprüfung
  • den alten Fischereischein
  • bei minderjährigen Kindern muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Gewerbewesen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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