Melderegisterauskünfte

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
 

Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr

 

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr

 

 

Auskünfte aus dem Melderegister sind ausschließlich schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache zu beantragen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft (Grundauskunft) bezieht sich auf den Namen, Vornamen, akademischen Grad sowie die Meldeanschrift der Person.

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft ist ein rechtliches, berechtigtes bzw. öffentliches Interesse nachzuweisen.

Gebühren

Die Auskunftsgebühr beträgt je Einwohner ab dem 01.02.2022 € 10,00 und ist in Form eines Verrechnungsschecks, einer Vorabüberweisung (bitte die Kopie der Überweisung beifügen) oder bei einer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Bankverbindung:
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE76 5005 0201 0000 4070 46
BIC: HELADEF1822

Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE30 5001 0060 0010 7646 04
BIC: PBNKDEFFXXX

Taunus-Sparkasse
IBAN: DE52 5125 0000 0041 0251 58
BIC: HELADEF1TSK

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: Magistrat der Stadt Eschborn, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn.

Zuständigkeit

Fachbereich 3

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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