Hundesteuer

Beschreibung

Ab dem 01.01.2020 erhebt die Stadt Eschborn Hundesteuer.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

 

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle an- und abmelden.

Für die schriftliche Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular Anmeldung zur Hundesteuer, für die Abmeldung entsprechend das Formular Abmeldung von der Hundesteuer. Sie erhalten die Formulare im Rathaus, in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt oder beim Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben, in der Mergenthalerallee 79-81.

 

Online können Sie Ihren Hund hier anmelden bzw. hier abmelden.

 

Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder zurückzugeben ist. Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks mitzuführen. Sie kann am Halsband des Hundes befestigt werden.

 

Voraussetzungen

Halterin oder Halter eines Hundes ist die Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
  • bei Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzung sieht eine Anmeldefrist von binnen 14 Tagen vor.

 

Übersicht der städtischen Steuern.

Gebühren

Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund72,00 EUR
für den zweiten Hund84,00 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund96,00 EUR
für einen gefährlichen Hund900,00 EUR

 

Für bestimmte Hunde und Situationen (z. B. Blinden- oder Behindertenbegleithunde, Diensthunde, Hunde aus dem Tierheim) können Steuerbefreiungen beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben.

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung.

Zuständigkeit

Fachbereich 1 : Steuern und Abgaben

Anschrift

Außenstelle Gewerbegebiet Süd: T.O.P.A.S. Bürogebäude 2
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

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