Jubiläen

Kurzbeschreibung

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:


50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum

90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

 

Beschreibung

Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinden ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.


An wen muss ich mich wenden?

Alle Informationen rund um das Thema Jubiläum (Ehe und Alter) erhalten Sie hier.

 

Benötigte Unterlagen

In der Regel haben die Städte und Gemeinden Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.

 

Rechtsgrundlage

Erlass über die Ehrung der Ehe- und Altersjubilare

 

Zuständigkeit

Fachbereich 4 : Seniorenarbeit

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Mittwoch 15:00 - 18:00

Ansprechpartner

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